Mittwoch, 22. Mai 2013

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Henning Schiel

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Coachingprogramme der NBank

Coachingprogramme der NBank
Die NBank bezuschusst Unternehmensberatungskosten für Gründer. Darüber hinaus werden auch Coachingkosten von etablierten Unternehmen anteilig gefördert, sofern eine Beratung zu den Themenfeldern Außenwirtschaft, Web-Marketing, Design, Nachfolge, Beteiligung oder Personalentwicklung durchgeführt wird. Dabei können grundsätzlich nur Berater als Coach eingesetzt werden, die in der KfW-Beraterbörse gelistet sind.

Coachingprogramme für Gründer
Die NBank bietet gemeinsam mit der KfW zwei Coachingprogramme für Gründer an: Das Gründungscoaching Niedersachsen und das Gründercoaching Deutschland. Diese beiden Förderprogramme haben zwar sehr ähnliche Namen, richten sich jedoch an gänzlich unterschiedliche Zielgruppen.

Das Gründungscoaching Niedersachsen kann nur in der Vorgründungsphase eingesetzt werden. Die selbstständige Tätigkeit darf also noch nicht aufgenommen worden sein; das heißt Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag, Meldung an das Finanzamt über die Geschäftsaufnahme oder Eintrag in die Handwerksrolle stehen noch aus. Die Beratung ist vor der Aufnahme einer selbstständigen Existenz abzuschließen; allerdings kann sie in Ausnahmefällen bis drei Monate nach Gründungsdatum weitergeführt werden.

Das Gründungscoaching Niedersachsen soll dem Gründer vor allem dabei helfen, die Tragfähigkeit des Gründungskonzeptes richtig einzuschätzen. Es hat einen Umfang von mindestens 3 und maximal 20 Tagewerken (à 8 Stunden). Der Zuschuss beträgt 50 Prozent, maximal 400 Euro je Tagewerk. Bei Unternehmensübernahmen sowie Gründungen aus Hochschulen oder Forschungseinrichtungen erhöht sich der Zuschuss auf 55 Prozent.

Zum 1. Mai 2012 reduziert die NBank beim Gründungscoaching den Zuschuss von 50 auf 25 Prozent (entspricht 200 Euro je Tagewerk). Gleichzeitig wird die Förderung auf maximal 10 Tagewerke begrenzt. Diese Absenkung gilt nur im so genannten RWB-Gebiet, also in den ehemaligen Regierungsbezirken Braunschweig, Hannover und Weser-Ems. Die Förderung im so genannten Konvergenzgebiet (ehemaliger Regierungsbezirk Lüneburg) läuft bis auf Weiteres unverändert weiter.

Das Gründercoaching Deutschland ist für die Zeit von bis zu fünf Jahren nach dem Start vorgesehen. Der Zuschuss beträgt ebenfalls 50 Prozent. Dabei wurde sowohl der maximale Tagessatz eines Beraters (auf 800 Euro) als auch das maximale Beraterhonorar für das gesamte Coaching (auf 6000 Euro) begrenzt.

Beim Gründercoaching Deutschland gibt es ein spezielles Fenster für Gründer aus der Arbeitslosigkeit, das jedoch nur im ersten Jahr nach dem Start beantragt werden kann. Danach beträgt der Zuschuss dann 90 Prozent. Dabei wurde sowohl der maximale Tagessatz eines Beraters (auf 800 Euro) als auch das maximale Beraterhonorar für das gesamte Coaching (auf 4000 Euro) begrenzt.

Coachingprogramme für etablierte Unternehmen
Auch etablierte Unternehmen unterstützt die NBank bei Coachingmaßnahmen, sofern sich diese auf Außenwirtschaft, Web-Marketing, Design, Nachfolge, Beteiligung oder Personalentwicklung beziehen.

Die Konditionen für diese einzelnen Themenfelder sind weitgehend identisch. So umfasst das Coaching stets mindestens 7 Tagewerke und maximal 25 Tagewerke (beim Web-Marketing im Bereich der IHK Hannover maximal 15 Tagewerke). Der Zuschuss beträgt 50Prozent, maximal 400 Euro je Tagewerk.

Eine Beratungsförderung zu anderen als den genannten Themenfeldern, ist bei der NBank nicht möglich. Hier könnte eine Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine sinnvolle Alternative sein, zumal dort Zuschüsse sowohl für allgemeine als auch spezielle Beratungen (Technologie, Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperationen, Mitarbeiterbeteiligung, Rating, Umweltschutz, Arbeitsschutz, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Beratung von Unternehmerinnen und Migranten) gefördert werden können. Der Zuschuss bei der BAFA beträgt 50 Prozent, wobei die Beratungskosten maximal 3000 Euro betragen dürfen.

Für Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, gibt es zwei spezielle Programme zur Beratungsförderung: Den KfW-„Runder Tisch“ und die „Turn Around Beratung“

Beim KfW-„Runder Tisch“ wird ein Unternehmensberater beauftragt, eine Schwachstellenanalyse durchzuführen. Für diese Aufgabe hat er maximal zehn Tagewerke (à 8 Stunden) Zeit. Die damit verbundenen Kosten werden komplett von der KfW getragen. Lediglich die Fahrtkosten des Beraters sind vom Unternehmen zu übernehmen.

Die „Turn Around Beratung“ setzt auf einer bereits vorhandenen Schwachstellenanalyse auf. Es geht bei ihr darum, die Umsetzung von als sinnvoll erachteten Maßnahmen zu begleiten. Auch für die „Turn Around Beratung“ stehen maximal zehn Tagewerke (à 8 Stunden) zur Verfügung. Die Kosten werden zu 50 Prozent von der KfW getragen, wobei der maximale Tagessatz bei 800 Euro gedeckelt ist. 

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Letzte Änderung:  03.02.2011
Dokumenten-Nr.: 021119989
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