Dienstag, 22. Mai 2012

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Guido Langemann

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Risikogerechte Zinsen bei KfW-Förderprogrammen

Seit April 2005 gibt es in einigen gewerblichen Förderprogrammen von KfW und NBank risikogerechte Zinsen. Jeder Gründer/Unternehmer wird danach mit den Risikokosten belastet, die er verursacht.

Das risikogerechte Zinssystem hat die KfW in enger Zusammenarbeit mit der Bundesregierung und den Verbänden der Kreditwirtschaft erarbeitet. Nach diesem System bestimmen zwei Einflussgrößen den Zinssatz, den ein Gründer/Mittelständler für einen Förderkredit zahlen muss: 

  • Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens, d. h. die Bonität des Kreditnehmers (diese bestimmt sich u. a. durch Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad).
  • Die Werthaltigkeit der Sicherheiten, die das Unternehmen für den Kredit stellen kann.

Bonität und Sicherheiten eines Unternehmens werden von der Hausbank ermittelt, die wie bisher auch das volle Risiko für diese Förderkredite trägt. Banken und KfW haben sich hierfür auf sieben Bonitätsklassen und drei Besicherungsklassen geeinigt.

Aus der Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklassen ergeben sich die folgenden Preisklassen, denen letztendlich bestimmte Zinssätze zugeordnet werden:

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Letzte Änderung:  22.07.2010
Dokumenten-Nr.: 100812610

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