Dienstag, 22. Mai 2012

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Guido Langemann

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Neues KfW-Programm zur Finanzierung von Sozialunternehmen

Zum 1. Januar 2012 hat die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Förderprogramm (Beteiligungskapital) zur Finanzierung von Sozialunternehmen eingeführt. 

Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die mit einem unternehmerischen Ansatz und mit einem innovativen Geschäftsmodell gesellschaftliche Probleme (z. B. in den Bereichen Bildung, Familie, Umweltschutz, Armutsbekämpfung, Integration) lösen wollen. Dies muss Kerngeschäft des Sozialunternehmens sein. Ziel dieser Sozialunternehmen ist es, mit einem mittel- bis langfristig sich selbsttragenden Geschäftsmodell eine hohe soziale Rendite zu erzielen. 

Das antragstellende Sozialunternehmen muss zum Zeitpunkt der Beteiligung in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, KGaA, gGmbH, gAG) organisiert sein, seinen Betriebssitz in Deutschland haben und sich mehrheitlich im Eigentum natürlicher Personen und / oder juristischer Personen des Privatrechts befinden.

Mit dem neuen Förderprogramm sollen Sozialunternehmen in der Wachstumsphase erreicht werden, deren Geschäftsmodell sich bereits in der Praxis bewährt hat und die nun expandieren möchten. Gründungen können nicht mitfinanziert werden. 

Die KfW stellt für Wachstumsfinanzierungen gemeinsam mit einem Partnerinvestor (z. B. Fonds, Business Angels oder Stiftungen) das erforderliche Eigenkapital zur Verfügung (u. a. offene Beteiligung, stille Beteiligung, Gesellschafterdarlehen – auch Kombinationen dieser Beteiligungsformen). In diesem Co-Investoren-Modell kann das Engagement des Partnerinvestors von der KfW in gleicher Höhe und zu gleichen Konditionen im Einzelfall bis zu einem Betrag von 200.000 EUR ergänzt werden.

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Letzte Änderung:  05.01.2012
Dokumenten-Nr.: 011222704
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