Die KfW fördert sowohl Gründer als auch etablierte Unternehmen durch ein breites Programm an Förderdarlehen, die stets über eine Hausbank zu beantragen sind. Die wichtigsten Darlehensprogramme sind für Gründer der KfW-Gründerkredit sowie das ERP Kapital für Gründung. Für bestehende Unternehmen spielt der KfW-Unternehmerkredit mit seinen diversen Varianten die zentrale Rolle.
Zum 1. Januar hat die KfW den thematischen Zuschnitt ihres ERP-und KfW-Förderangebots neu gestaltet. Allerdings nimmt die KfW noch bis zum 31. März unter den „alten“ Programmnummern gestellte Anträge entgegen.
Seit April 2005 gibt es in einigen gewerblichen Förderprogrammen der KfW risikogerechte Zinsen. Jeder Gründer/Unternehmer wird danach mit den Risikokosten belastet, die er verursacht.
Zum 1. Januar hat die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Förderprogramm (Beteiligungskapital) zur Finanzierung von Sozialunternehmen eingeführt.
Die Förderdarlehen der KfW dürfen nur zur (anteiligen) Finanzierung des geplanten Vorhabens eingesetzt werden. Wie der Mittelnachweis erfolgen kann, hat die KfW jetzt in einer Übersicht zusammengestellt.
Ein Franchisenehmer kann nur dann Förderprogramme der KfW in Anspruch nehmen, wenn der zu unterzeichnende Franchisevertrag bestimmte Standards einhält.
Unternehmensberater, die beispielsweise im Rahmen des KfW-„Runden Tisches“ tätig sein wollen, müssen ein Akkreditierungsverfahren durchlaufen. Was dabei zu beachten ist: