Im November 2010 werden die letzten Mittel der einzelbetrieblichen GRW-Förderung in Niedersachsen vergeben. Zum Zuge kommen können aber nur Betriebe wenige Betriebe. So hat die NBank in Absprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, ausgehend vom Stichtag 30. März 2010, folgende Festlegungen für das Jahr 2010 bei bereits vorliegenden Anträgen getroffen:
- Anträge, die bis zum 30. März 2010 eingegangen sind, werden in einer Einplanungsrunde im November auf der Grundlage der für 2010 veröffentlichten Förderkriterien beschieden. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Mittel sehr begrenzt und zum jetzigen Zeitpunkt schon 5-fach überzeichnet sind. Insofern werden nur Anträge mit einer hohen Qualität, die durch einen hohen Scoringwert nachgewiesen ist, zum Zuge kommen können.
- Zu diesen bereits gestellten Anträgen müssen sämtliche ergänzende Antragsunterlagen bis zum 15. August 2010 eingegangen sein.
- Anträge, die nach dem 30. März 2010 eingegangen sind, werden abgelehnt. Dieses betrifft auch die gewerblichen Tourismusprojekte.
- Weiterhin gilt, dass neue Anträge im Jahr 2010 nicht mehr gestellt werden können.