Dienstag, 22. Mai 2012

Ansprechpartner/-in

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Henning Schiel

Telefon: 0511/3107-271
Fax: 0511/3107-435
unternehmensgruendung(at)hannover.ihk.de

Gründungszuschuss erfordert fachkundige Stellungnahme

Für den Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit kann die Agentur für Arbeit ein Gründungszuschuss für rund maximal 15 Monate (gem. § 57 Sozialgesetzbuch III) gewähren. Dafür benötigt ein Gründer eine Beurteilung seines Vorhabens durch eine fachkundige Stelle. Hierfür steht Ihnen u. a. die IHK Hannover gern zur Verfügung. Die Stellungnahme der IHK Hannover erfolgt objektiv und nach bestem Wissen und Gewissen.

Für die Erstellung der Stellungnahme wird ein Pauschalhonorar in Höhe von 130 Euro zzgl. USt. berechnet. Sollte nach sechs Monaten die Agentur für Arbeit eine weitere Stellungnahme verlangen, bevor sie der Förderung für weitere neun Monate zustimmt, wird ein zweites Pauschalhonorar von 50 Euro zzgl. USt. fällig, sofern die IHK Hannover bereits die erste Stellungnahme abgegeben hat. In allen anderen Fällen kostet auch diese Stellungnahme pauschal 130 Euro zzgl. USt.

Für eine Stellungnahme bei der IHK müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:

  1. Auftrag zur Erstellung einer Stellungnahme zur Tragfähigkeit einer Existenzgründung durch die IHK Hannover (§57 SGB III).

  2. Formular "Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Trägfähigkeit der Existenzgründung..." (Dieses Antragsformular erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit).

  3. Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens


Das Unternehmenskonzept sollte auch in Ihrem eigenen Interesse die wesentlichen Eckpunkte des Vorhabens klar herausarbeiten. Leider gibt es für Unternehmenskonzepte keine Patentlösungen oder Vorlagen, die "nur" auf die eigene Idee umgeschrieben werden müssen. Vielmehr ist stets individuell auf die kritischen Faktoren eines Vorhabens einzugehen; diese können etwa beim Einzelhandel im Standort liegen. Außerdem ist es in vielen Fällen ratsam, unterschiedliche Produkte/Dienstleistungen eigenständig zu analysieren; zum Beispiel könnte es in der Gastronomie sinnvoll sein, ein Restaurant getrennt vom Bringdienst zu durchleuchten.

Prinzipiell sollte das Konzept folgende Gliederungspunkte umfassen: Geschäftsidee und Kurzzusammenfassung des Vorhabens; Geschäftsführer/Gesellschafter – Rechtsform; Leistungsangebot – Zielgruppe; Markt – Standort – Wettbewerb; Organisation – Personal; Marketing – Vertrieb; Zukunftsaussichten.

4. Lebenslauf (einschließlich beruflicher Befähigungsnachweise)

5. Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan

Eine Aufstellung der für die Gründung benötigten „Dinge" – nach Möglichkeit mit Kostenvoranschlägen belegt – ist die Grundlage jeder Finanzplanung. Hinzu kommen noch Vorlaufkosten (Personal, Schulungen, Mietkautionen etc.) und möglicherweise eine Liquiditätsreserve für Anlaufverluste. Parallel muss das Konzept Angaben zur Finanzierung enthalten. Eine Eigenkapitalausstattung von 15 Prozent ist dabei zumeist eine Marke, die nicht unterschritten werden sollte.

Sollten keine Anfangsinvestitionen erforderlich sein, so empfiehlt es sich, dies kurz zu begründen, um Rückfragen zu vermeiden.

6. Umsatz-, Kosten- und Gewinnerwartungen (Rentabilitätsvorschau)

Mit der Rentabilitätsrechnung werden die prognostizierten Umsätze den kalkulierten Kosten auf Jahresbasis gegenübergestellt und somit der zu erwartende Gewinn ermittelt. Im Unterschied zur Liquiditätsrechnung wird unter anderem stets netto (also ohne Umsatzsteuer) gerechnet und Abschreibungen berücksichtigt. Die Rentabilitätsrechnung dient also zur Ermittlung des betriebswirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens.

Um die Höhe von Anlaufverlusten oder saisonalen Schwankungen etc. richtig einschätzen zu können, ist darüber hinaus eine Liquiditätsplanung zumeist unumgänglich. Mit ihr werden alle erwarteten Zahlungsströme (Zu- und Abflüsse) auf monatlicher Basis erfasst. Die Liquiditätsrechnung soll den laufenden Finanzbedarf eines Unternehmens darstellen. Grundsätzlich gilt: Liquidität vor Rentabilität.

IHK Geschäftsstelle Göttingen, Dr. Martin Rudolph, Bürgerstraße 21, 37073 Göttingen, Tel.: (0551) 70710-0, E-Mail: rudolph(at)hannover.ihk.de  

IHK Geschäftsstelle Hameln, Dr. Dorothea Schulz, HefeHof 25, 31785 Hameln, Tel. (05151) 9369-6, E-Mail: dr.schulz(at)hannover.ihk.de   

IHK Geschäftsstelle Hildesheim, Gerald Frank, Hindenburgplatz 20, 31134 Hildesheim, Tel. (05121) 105-0, E-Mail: frank(at)hannover.ihk.de  

IHK Geschäftsstelle Nienburg, Leonard Bebing, Hafenstraße 6, 31582 Nienburg, Tel. (05021) 6023-0, E-Mail: bebing(at)hannover.ihk.de  

IHK Geschäftsstelle Osterode, Dieter Ehrhardt, Königsplatz 5, 37520 Osterode, Tel. (05522) 9030-0, E-Mail: ehrhardt(at)hannover.ihk.de  

IHK Geschäftsstelle Stadthagen, Martin Wrede, Bahnhofstraße 31, 31655 Stadthagen, Tel. (05721) 9720-0, E-Mail: wrede@hannover.ihk.de    

IHK Geschäftsstelle Syke, Constantin von Kuczkowski, Amtshof 3, 28857 Syke, Tel. (04242) 9762500, E-Mail: vkuczkowski(at)hannover.ihk.de  

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Letzte Änderung:  05.01.2012
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