Dienstag, 22. Mai 2012

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Henning Schiel

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Zuschüsse für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose

Die Einstellung von Personen mit Vermittlungshemmnissen kann von den Arbeitsagenturen und JobCentern mit Beschäftigungszuschüsse von bis zu 75 Prozent unterstützt werden.

So fördern Arbeitsagenturen und JobCenter sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit einem hohen Zuschuss, sofern dadurch Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungseinschränkungen einen neuen Arbeitsplatz erhalten. Hemmnisse können beispielsweise geringe Qualifikationen wie fehlende Schulabschlüsse sein, leichte gesundheitliche Einschränkungen oder auch Schwierigkeiten mit dem Lesen, Schreiben oder der deutschen Sprache. Je nach Schwere der Einschränkungen übernehmen die Agenturen für Arbeit und die JobCenter bis zu 75 Prozent des tariflichen bzw. ortsüblichen Arbeitsentgeltes.

Diese Regelung nach §16a des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II / Grundsicherung) ist für Menschen vorgesehen, die sonst praktisch keine Chance auf eine Stelle auf dem freien Arbeitsmarkt haben. Die Voraussetzungen für die Förderungen werden bei jedem Fall individuell geprüft. Die Bezuschussung kommt in Frage, wenn mehrere Vermittlungshemmnisse vorliegen und es vorab mindestens sechs Monate nicht gelungen ist, den arbeitswilligen Langzeitarbeitslosen zu vermitteln und dies auch nicht für die nächsten zwei Jahre zu erwarten ist. Nach Ablauf der Förderung über 24 Monate kann auch eine dauerhafte Förderung bewilligt werden.

Arbeitgeber erhalten nähere Informationen zum Beschäftigungszuschuss unter der Servicenummer (01801) 66 44 66 (3,9 Cent aus dem Festnetz).

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Letzte Änderung:  23.07.2008
Dokumenten-Nr.: 100812614
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