
Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig macht und Arbeitslosengeld-I (ALG-I) bezieht, kann einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen. Dabei wird dann für 9 Monate das ALG-I zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 300 Euro ausgezahlt. In den folgenden sechs Monaten umfasst die Förderung lediglich die Pauschale von 300 Euro pro Monat.
Zur Berechnung des Arbeitslosengeldes hat die Arbeitsagentur einen Rechner online gestellt, der eine schnelle Orientierung bietet.