Dienstag, 22. Mai 2012

Ansprechpartner/-in

Photo of Henning  Schiel

Henning Schiel

Telefon: 0511/3107-271
Fax: 0511/3107-435
unternehmensgruendung(at)hannover.ihk.de

Befristete Selbstständigkeit wird gefördert

Um den Start in die Selbstständigkeit, auch wenn es nur um einzelne, zeitlich-begrenzte Projekte geht, zu erleichtern, bietet die Angentur für Arbeit verschiedene Wege der Unterstützung an. Voraussetzungen: Der Gründungswillige meldet sich beim Arbeitsamt offiziell arbeitssuchend und informiert das Arbeitsamt umfassend über seine Projekte.

Arbeitslosigkeitsunterbrechung

Diese Variante ist insbesondere für Kleinunternehmer oder Freelancer interessant, die einen einzelnen größeren Auftrag akquirieren konnten:

Für die Dauer einzelner Projekte ist es möglich, den Bezug von Lohnersatzleistungen zu unterbrechen. Mit der Bearbeitung des Auftrages endet die Arbeitslosigkeit und setzt nahtlos wieder ein, sobald das Projekt abgeschlossen ist. Sobald der Auftrag abgearbeitet ist, ist es möglich, sich wiederum arbeitslos zu melden und Lohnersatzleistungen zu beziehen. Für die Krankenversicherung muss der „Unternehmer auf Zeit“ allerdings selbst Sorge tragen. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes verlängert sich um die Zeiträume der Zwischenbeschäftigungen. Entscheidend für einen reibungslosen Ablauf ist eine umfassende Information der Agentur für Arbeit das Vorhaben.

Nebeneinkünfte

Eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit wird von der Agentur für Arbeit akzeptiert, sofern diese 15 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Einkünfte werden mit den Leistungen der Agentur für Arbeit verrechnet.

Mister Wonggoogle.com
Letzte Änderung:  10.06.2002
Dokumenten-Nr.: 100812615

Themen:

IHK-Veranstaltungen   IHK-Videos   IHK-Lehrstellenbörse   IHK-Online-Info-Service   FREE IHK Hannover

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333