Samstag, 11. Februar 2012

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Henning Schiel

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IHK-Startup - Gründerportal der IHK Hannover Themen Finanzierung Förderprogramme Angebote der Agentur für Arbeit und der Grundsicherungsstellen

Angebote der Agentur für Arbeit

Gründungszuschuss erfordert fachkundige Stellungnahme
Den Start in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus fördert die Agentur für Arbeit mit einem Zuschuss, sofern der Antragsteller ein positives Votum einer fachkundigen Stelle - etwa der IHK - vorlegen kann.
Einstiegsgeld für ALG-II-Empfänger
Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) II können nicht mit dem Gründungszuschuss der Arbeitsagenturen gefördert werden. Stattdessen kann bei den Grundsicherungsstellen (Jobcenter, ARGEn und Optionskommunen) das Einstiegsgeld beantragt werden. Die Eckdaten:
Befristete Selbstständigkeit wird gefördert
Um den Start in die Selbstständigkeit, auch wenn es nur um einzelne, zeitlich-begrenzte Projekte geht, zu erleichtern, bietet die Agentur für Arbeit verschiedene Wege der Unterstützung an
Zuschüsse für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose
Die Einstellung von Personen mit Vermittlungshemmnissen kann von den Arbeitsagenturen und JobCentern mit Beschäftigungszuschüssen von bis zu 75 Prozent unterstützt werden.
Arbeitslosengeld selbst berechnen
Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig macht kann ggf. einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen. Dabei wird neben einer monatlichen Pauschale von 300 Euro das ALG-I 9 Monate lang fortgezahlt. Die Berechnung des ALG-I-Anspruches ist online möglich.
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Dokumenten-Nr.: 100812612

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