In Deutschland gibt es einen kaum zu durchschauenden Förderdschungel. Einen ersten Überblick – mit aktuellen Zinsen etc. – zu Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen finden Sie hier.
Sowohl die Agentur für Arbeit als auch die Grundsicherungsstellen (Jobcenter, ARGEn und Optionskommunen) können künftige Unternehmer mit Zuschüssen unterstützen. Außerdem kann die Einstellung Arbeitsloser bezuschusst werden.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert vor allem für kleine und mittlere Betriebe Unternehmensberatungen und Messeteilnahmen.
Damit Gründungen nicht an fehlenden Sicherheiten scheitern, kann über die Hausbank eine Bürgschaft für Kredite aller Art beantragt werden. Ferner ist die Stärkung des Eigenkapitals über Beteiligungsgesellschaften möglich.
Das Land Niedersachsen übernimmt Ausfallbürgschaften von bis zu 80 Prozent für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite sowie Projekt- und Schiffsfinanzierungen. Was bei einem Antrag zu beachten ist.
Um deutsche Unternehmen bei der Bewältigung ihrer durch die Krise entstandenen Finanzierungsprobleme zu unterstützen, hat der Bund ein insgesamt 115 Milliarden Euro starkes Kredit- und Bürgschaftsprogramm aufgelegt. Mehr über den "Wirtschaftsfonds Deutschland".
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können von den Landkreisen im Rahmen der sogenannten "Regionalisierten Teilbudgets" Zuschüsse erhalten. Die Fördervoraussetzungen finden Sie hier.
Mit dem Mikrokreditfonds hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, Kleinstunternehmen und Gründungen den Zugang zu Kapital zu ermöglichen. Die Antragstellung erfolgt über Mikrofinanzinstitute.
Ab sofort gibt es eine staatliche Ergänzung für private Kreditversicherungen in den Fällen, in denen die Kreditversicherer bestehende Limite reduzieren oder beantragte Limite nicht vollständig gewähren. Das Programm ist bis Ende 2010 befristet.
Seit dem 1. Januar 2005 gilt die EU-Definition für Kleinstunternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die entsprechend bei KMU-Förderung angewandt werden muss.
Bei vielen Förderprogrammen spielt es eine Rolle, ob sich das antragstellenden Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet oder nicht. In einem Merkblatt definiert die EU "Unternehmen in Schwierigkeiten"
Ein Unternehmen darf nicht beliebig viele Subventionen erhalten, da dies den Wettbewerb gefährden könnte. Details dazu werden in diverse Verordnungen wie der "de-minimis"-Regelung, der "Kleinbeihilfenregelung" oder der Allgemeinen Gruppenfreistellunsgverordnung (AGVO) geregelt.