Sonntag, 1. August 2010

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Nadine Frahs

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Businessplaner

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Förderprogramme

Förderprogramme im Überblick
In Deutschland gibt es einen kaum zu durchschauenden Förderdschungel. Einen ersten Überblick – mit aktuellen Zinsen etc. – zu Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen finden Sie hier.
Angebote der Agentur für Arbeit und der Grundsicherungsstellen
Sowohl die Agentur für Arbeit als auch die Grundsicherungsstellen (Jobcenter, ARGEn und Optionskommunen) können künftige Unternehmer mit Zuschüssen unterstützen. Außerdem kann die Einstellung Arbeitsloser bezuschusst werden.
Angebote der KfW Mittelstandsbank
Die KfW Mittelstandsbank fördert Gründer und bestehende Unternehmen u.a. durch ein breites Programm an Förderdarlehen.
Angebote der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Die NBank ist das zentrale Förderinstitut in Niedersachsen. Sie fördert im Auftrag des Landes Gründer und Unternehmen.
Angebote des BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert vor allem für kleine und mittlere Betriebe Unternehmensberatungen und Messeteilnahmen.
Angebote von NBB und MBG
Damit Gründungen nicht an fehlenden Sicherheiten scheitern, kann über die Hausbank eine Bürgschaft für Kredite aller Art beantragt werden. Ferner ist die Stärkung des Eigenkapitals über Beteiligungsgesellschaften möglich.
Landesbürgschaften
Das Land Niedersachsen übernimmt Ausfallbürgschaften von bis zu 80 Prozent für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite sowie Projekt- und Schiffsfinanzierungen. Was bei einem Antrag zu beachten ist.
Wirtschaftsfonds Deutschland: Kredit- und Bürgschaftsprogramm des Bundes
Um deutsche Unternehmen bei der Bewältigung ihrer durch die Krise entstandenen Finanzierungsprobleme zu unterstützen, hat der Bund ein insgesamt 115 Milliarden Euro starkes Kredit- und Bürgschaftsprogramm aufgelegt. Mehr über den "Wirtschaftsfonds Deutschland".
Zuschüsse auf Landkreisebene
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können von den Landkreisen im Rahmen der sogenannten "Regionalisierten Teilbudgets" Zuschüsse erhalten. Die Fördervoraussetzungen finden Sie hier.
Mikrokreditfonds: Kapital für Kleinstunternehmen
Mit dem Mikrokreditfonds hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, Kleinstunternehmen und Gründungen den Zugang zu Kapital zu ermöglichen. Die Antragstellung erfolgt über Mikrofinanzinstitute.
Top-up-Deckung für private Kreditversicherungen
Ab sofort gibt es eine staatliche Ergänzung für private Kreditversicherungen in den Fällen, in denen die Kreditversicherer bestehende Limite reduzieren oder beantragte Limite nicht vollständig gewähren. Das Programm ist bis Ende 2010 befristet.
Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) - Definition der EU
Seit dem 1. Januar 2005 gilt die EU-Definition für Kleinstunternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die entsprechend bei KMU-Förderung angewandt werden muss.
Unternehmen in Schwierigkeiten - Definition der EU
Bei vielen Förderprogrammen spielt es eine Rolle, ob sich das antragstellenden Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet oder nicht. In einem Merkblatt definiert die EU "Unternehmen in Schwierigkeiten"
Beihilfen - Definition der EU
Ein Unternehmen darf nicht beliebig viele Subventionen erhalten, da dies den Wettbewerb gefährden könnte. Details dazu werden in diverse Verordnungen wie der "de-minimis"-Regelung, der "Kleinbeihilfenregelung" oder der Allgemeinen Gruppenfreistellunsgverordnung (AGVO) geregelt.
Innovationsfinanzierung
Unterstützung auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene
Dokumenten-Nr.: 100812572

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