
Die KfW informiert in ihrer aktuellen Ausgabe der Reihe „Akzente“ unter der Fragestellung „Aus der Not geboren?“ zum Thema Gründungen aus der Arbeitslosigkeit.
Jeder fünfte Gründer kommt aus der Arbeitslosigkeit. Damit haben Gründungen aus der Arbeitslosigkeit einen erheblichen Anteil am gesamten Gründungsgeschehen in Deutschland:
Dabei unterscheiden sich Gründer aus der Arbeitslosigkeit vor allem hinsichtlich ihrer Gründungsmotive von anderen Gründern: Bei zwei von drei Gründern aus der Arbeitslosigkeit erfolgt das Start-Up vorrangig aus Mangel an Erwerbsalternativen. Zudem realisieren Arbeitslose im Hinblick auf die Mitarbeiterzahl und den Einsatz finanzieller Mittel tendenziell eher kleinere Vorhaben. Die Überlebenschancen der Projekte vormals arbeitsloser Gründer sind zwar im Durchschnitt geringer. Dies liegt jedoch vornehmlich nicht am Merkmal „Arbeitslosigkeit“, sondern daran, dass unter Gründern aus der Arbeitslosigkeit ein erheblich höherer Anteil von Notgründern anzutreffen ist. Daher ist eine sorgfältige Beratung gründungsinteressierter Arbeitsloser von entscheidender Bedeutung für einen nachhaltigen Gründungserfolg.
Tipp: Für den Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit kann die Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss gewähren. Dafür benötigt der Gründer eine Beurteilung seines Vorhabens durch eine fachkundige Stelle. Hierfür steht Ihnen die IHK Hannover gerne zur Verfügung: