
Unternehmer benötigen Kredite, um den Start oder die Weiterentwicklung ihres Unternehmens zu realisieren. Kredite sind ohne bankübliche Sicherheiten wie Bürgschaften nahezu ausgeschlossen.
Der aktualisierte Infoletter „Sicherheiten und Bürgschaften“ des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) erläutert, was bankübliche Sicherheiten sind und wie diese von den Banken bewertet werden. Ausführlich wird auf das Sicherungsinstrument der Ausfallbürgschaft eingegangen und dargestellt, wie eine solche Bürgschaft zustande kommt und wie sie wirksam wird.
Aus dem Inhalt:
Tipp:
Das Merkblatt "Finanzierungshilfen für Gründer und Mittelstand" der Industrie- und Handelskammer Hannover bietet eine erste Orientierung, welche Fördermittel von EU, Bund und Land konkret in Niedersachsen angeboten werden und stellt u. a. in Frage kommende Bürgschaften dar:
Gerne informiert Sie die IHK Hannover im Rahmen einer Intensivberatung, welche Förderprogramme für Ihr Vorhaben relevant sind. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Kontakt: IHK, Handel und Dienstleistungen, Henning Schiel, Tel. (0511) 3107-271, Fax (0511) 3107-435, E-Mail: startup(at)hannover.ihk.de