Donnerstag, 9. Februar 2012

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Henning Schiel

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Gründerzeiten: Sicherheiten und Bürgschaften

Unternehmer benötigen Kredite, um den Start oder die Weiterentwicklung ihres Unternehmens zu realisieren. Kredite sind ohne bankübliche Sicherheiten wie Bürgschaften nahezu ausgeschlossen. 

Der aktualisierte Infoletter „Sicherheiten und Bürgschaften“ des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) erläutert, was bankübliche Sicherheiten sind und wie diese von den  Banken bewertet werden. Ausführlich wird auf das Sicherungsinstrument der Ausfallbürgschaft eingegangen und dargestellt, wie eine solche Bürgschaft zustande kommt und wie sie wirksam wird. 

Aus dem Inhalt:

  • Wie Banken Sicherheiten bewerten
  • Ausfallbürgschaften durch Bürgschaftsbanken
  • Ausweitung des Bürgschaftsinstrumentariums
  • Förderkredite/Haftung
  • Das sollten Sie bei Sicherheiten und Bürgschaften beachten
  • Übersichten und Tipps

Tipp:
Das Merkblatt "Finanzierungshilfen für Gründer und Mittelstand" der Industrie- und Handelskammer Hannover bietet eine erste Orientierung, welche Fördermittel von EU, Bund und Land konkret in Niedersachsen angeboten werden und stellt u. a. in Frage kommende Bürgschaften dar:

Gerne informiert Sie die IHK Hannover im Rahmen einer Intensivberatung, welche Förderprogramme für Ihr Vorhaben relevant sind. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Kontakt: IHK, Handel und Dienstleistungen, Henning Schiel, Tel. (0511) 3107-271, Fax (0511) 3107-435, E-Mail: startup(at)hannover.ihk.de

Letzte Änderung:  01.07.2009
Dokumenten-Nr.: 070915381
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