
Jeder Gründer schließt auf dem Weg zum eigenen Unternehmen Verträge ab. Worauf es bei Kaufverträgen, Mietverträgen, Gewährleistungsfristen oder Arbeitsverträgen ankommt, sollten angehende Unternehmer wissen. Erste wichtige Informationen zum Thema „Recht und Verträge“ sind in der Ausgabe Nr. 35 der Gründerzeiten dargestellt. Sie ersetzen jedoch weder eine genaue Einzelfallprüfung noch eine juristische Beratung.
Geschlossene Verträge müssen eingehalten werden. Besonderes Augenmerk ist daher bereits auf die Vertragsverhandlungen zu legen: Jeder Vertragspartner ist selbst dafür verantwortlich, dass er die eingegangenen Verpflichtungen erfüllen kann.
Der aktualisierte Infoletter Nr. 35 „Recht und Verträge“ des Bundeswirtschaftsministeriums bietet anhand von Checklisten und Übersichten einen ersten Überblick über das Thema.
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