
Typische „Bürokratie-Probleme“ bei der Gründung vermeiden: Der aktualisierte Infobrief aus der Gründerzeiten-Reihe des Bundeswirtschaftministeriums bietet einen Überblick über notwendige „Anmeldungen und Genehmigungen“.
Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit. Das heißt, jede natürliche und juristische Person darf nach freier Wahl ein Gewerbe ausüben. Das Prinzip der Gewerbefreiheit gilt aber nicht uneingeschränkt, denn bestimmte Gewerbe bedürfen der Erlaubnis.
Zukünftige Gewerbetreibende müssen sich beim Gewerbeamt anmelden. Auch bei der Übernahme eines bestehenden Betriebes ist eine Anmeldung erforderlich. Mit der Gewerbeanmeldung werden in der Regel automatisch auch das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, die Berufsgenossenschaft und das Statistische Landesamt informiert. Es empfiehlt sich, trotzdem mit diesen Institutionen Kontakt aufzunehmen, um die Anmeldeformalitäten zu beschleunigen und auftauchende Fragen direkt zu klären. Von einer Anmeldung beim Gewerbeamt ausgenommen sind Freiberufler (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Künstler) sowie Land- und Forstwirte.
Der aktualisierte Infoletter Nr. 36 des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) geht von bekannten Problemstellungen aus, gibt Hinweise und versucht gleichzeitig, Lösungsmöglichkeiten für die Praxis aufzuzeigen.
Aus dem Inhalt:
schon seit einiger Zeit lasse ich mir die "GründerZeiten" per Post zukommen, um mich auf meine Selbständigkeit vorzubereiten. Schön, dass es jetzt so einfach geht mit dem Download der PDF.
Vielen Dank!
Herzliche Grüße
Simone Müller
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