Mittwoch, 8. September 2010

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Katrin Rolof

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DIHK-Broschüre „Geldwerte Vorteile“ jetzt erschienen

Die Erfassung und die Bewertung von geldwerten Vorteilen löst viele Fragen aus.

  • Bleiben die Sachbezüge steuerfrei?
  • Sind die geldwerten Vorteile lohnsteuerpflichtig?
  • Kann eine Lohnsteuerpauschalierung angewandt werden?
  • Wie sind Dienstwagengestellungen, Arbeitgeberdarlehen oder die Übernahme von Fortbildungsaufwendungen durch den Arbeitgeber zu erfassen?
  • Welche Besonderheiten gelten bei der 44 Euro-Freigrenze?
  • Wann kann eine Pauschalierung der Einkommensteuer mit 30 Prozent erfolgen?

Als Arbeitgeber müssen Sie sich intensiv mit der Behandlung von geldwerten Vorteilen auseinandersetzen, denn sie stehen bevorzugt im Fokus der Finanzämter im Rahmen von Lohnsteueraußenprüfungen.

Mit der soeben veröffentlichten DIHK-Broschüre „Geldwerte Vorteile“ wird in gewohnt praxisrelevanter Weise auf aktuelle Fragen eingegangen. So werden unter anderem die Neuerungen durch die Lohnsteuer-Richtlinien 2008, das Jahressteuergesetz 2008 und aktuelle Verwaltungsanweisungen verständlich und praxisnah dargestellt. Die Änderungen werden durch Beispielsfälle verdeutlicht, so dass eine zügige Umsetzung sichergestellt wird. Ein Ausblick wird auch auf die durch das Jahressteuergesetz 2009 zu erwartenden Neuerungen gegeben.

Die 148 Seiten umfassende Broschüre „Geldwerte Vorteile“ kann bei der IHK Hannover zum Preis von 15 Euro bei Nadine Frahs, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511) 3107-270, Fax (0511) 3107-435, E-Mail: handel-dienstleistung(at)hannover.ihk.de bestellt werden.

 

Letzte Änderung:  11.06.2008
Dokumenten-Nr.: 100812399
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