
Die Bundesregierung hat die Broschüre "Arbeitsrecht" mit Rechtsstand 1. Januar 2006 neu aufgelegt.
Im ersten Kapitel wird die Arbeitsvermittlung, die Stellenausschreibung, die Beteiligung des Betriebsrates, usw. behandelt. Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages inklusive Formvorschriften, der Freiheit bei der Arbeitsvertragsgestaltung und der Probearbeit. Kapitel 3 enthält die Pflichten des Arbeitnehmers, die Arbeitspflicht und die zeitweilige Befreiung hiervon und die Nebenpflichten. Im vierten Kapitel finden sich die Pflichten des Arbeitsgeber, z.B. die Entgeltzahlung, der Gleichbehandlungsgrundsatz und die Betriebsänderung. Im letzten Kapitel geht es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also die Kündigung, der Kündigungsschutz, Rechte und Pflichten hieraus.