Montag, 6. Februar 2012

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Katrin Rolof

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BMF-Richtsätze

Die Richtsätze dienen der Finanzverwaltung zum einen als Anhaltspunkt für die Verprobung (Überprüfung) von Umsätzen und Gewinnen der Gewerbetreibenden, zum anderen als Schätz-Grundlage für die Besteuerung, wenn aussagekräftige Buchführungen fehlen. Sie sind für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen ermittelt worden, gelten aber nicht für Großbetriebe.

Unternehmensgründern und Jungunternehmern bietet diese Richtsatzsammlung u. a. eine Umrechnungstabelle der Rohgewinnsätze in Rohgewinnaufschlagssätze für viele Branchen. Gleichzeitig enthält die Sammlung Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben die auf Erfahrungswerten beruhen und so dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit verschafft, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

Letzte Änderung:  14.01.2010
Dokumenten-Nr.: 100812688

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