Ein neu gegründetes Unternehmen muss innerhalb einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hilft bei der Suche nach dem korrekten Unfallversicherungsträger und erleichtert die Anmeldung.
Für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Selbstständige steigt der allgemeine Beitragssatz im Jahr 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent. Der ermäßigte Beitragssatz steigt von 14,3 auf 14,9 Prozent.
Die Höhe der Künstlersozialabgabe, die von den Verwertern – also beispielsweise Verlagen, Werbeagenturen, Galeristen – abgeführt werden muss, bleibt im Jahr 2011 stabil bei 3,9 Prozent.
Unternehmensgründer haben die Möglichkeit, sich in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige zu versichern. Allerdings gelten in dem so genannten „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ seit dem 1. Januar 2011 einige Neuregelungen.
Ein Unternehmer sollte alle existenzbedrohenden Risiken versichern. Was im Detail dazugehört, hat die IHK Hannover in einem Merkblatt zusammengestellt:
Nicht alles, was versichert werden kann, muss oder sollte auch versichert werden. Zur persönlichen Absicherung gehören vor allem Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie die Altersvorsorge.