Freitag, 10. Februar 2012

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Guido Langemann

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Grundlagen

Die offizielle Definition des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. (DFV) für "Franchising" lautet:

Franchising ist ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbstständiger Unternehmer auf der Basis eines vertraglichen Dauerschuldverhältnisses. Dieses System tritt auf dem Markt einheitlich auf und wird geprägt durch das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner sowie durch ein Weisungs- und Kontrollsystem zur Sicherstellung eines systemkonformen Verhaltens.

Das Leistungsprogramm des Franchise-Gebers besteht aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, dem Nutzungsrecht an Schutzrechten, der Ausbildung des Franchise-Nehmers und der Verpflichtung, den Franchise-Nehmer aktiv und laufend zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln.

Der Franchise-Nehmer ist im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig; er hat das Recht und die Pflicht, das Franchise-Paket gegen Entgelt zu nutzen. Als Leistungsbeitrag liefert er Arbeit, Kapital und Information.

Etwas anschaulicher formuliert lässt sich Franchising auch als "partnership for profit" beschreiben. Damit ist gemeint, dass selbständige Unternehmer "unter einem Dach" zum gegenseitigen Nutzen zusammen arbeiten. Auf diese Weise können die Vorteile einer starken Marke und eines ausgefeilten Konzepts mit dem unternehmerischen Engagement vor Ort kombiniert werden.

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Optionen, sich im Bereich Franchising selbständig zu machen:

  • als Franchisegeber
  • als Franchisenehmer
  • als Masterfranchisenehmer.

Im Prinzip kann jeder Unternehmer Franchisegeber werden. Voraussetzung sollte sein, dass er in einem (möglichst zwei) Pilotbetrieb(en) die eigene Geschäftsidee auf "Herz und Nieren" getestet hat und sie nun multiplizieren möchte. Für diese Expansion werden dann "Mit-Unternehmer" (Franchisenehmer) benötigt. Da diese letztlich auch für die Finanzierung verantwortlich sind, bietet Franchising die Möglichkeit, mit verhältnismäßig geringem Kapitaleinsatz zu expandieren.

Franchisenehmer übernehmen gegen Gebühr die Geschäftsidee eines Franchisegebers. Sie können somit auf ein bewährtes Konzept und umfangreiches Know-How zurückgreifen. Ferner bieten Franchisegeber i. d. R. umfangreiche Schulungen und Betreuungsmaßnahmen an, so dass im Idealfall von einer Gründung mit Sicherheitsnetz gesprochen werden kann. Der Nachteil besteht darin, dass Franchisenehmer in ihrer unternehmerischen Freiheit eingeschränkt werden. In bestimmten Themengebieten bestimmt nun der Franchisegeber den Ton.

Eine weitere Option sich mit Franchising selbständig zu machen bietet das Masterfranchising. Hier kann die Lizenz eines ausländischen Franchiseunternehmens, das sich in Deutschland etablieren möchte, erworben werden. Der Masterfranchisenehmer wird damit zum Franchisegeber einer bestimmten Region oder in ganz Deutschland, der auf eigene Rechnung weitere Franchisenehmer akquiriert. Um Synergiepotenziale optimal ausnutzen zu können, sollten die Zahl der maximal aufzunehmenden Partner nicht zu knapp bemessen sein.

Gegenwärtig gibt es in Deutschland rund 800 Franchisekonzepte; ca. ein Viertel davon sind im Deutschen Franchiseverband organisiert. Dieser versucht, mit seinen Aufnahmekriterien und einem obligatorischen Ethikkodex die seriösen von den unseriösen Anbietern zu trennen. Leider gilt auch im Franchisebereich: Wo viel Licht ist, ist auch viel Schatten.

Letzte Änderung:  25.11.2009
Dokumenten-Nr.: 100812534
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