In Deutschland gibt es mehr als 1.000 Förderprogramme. Über 400 davon können Gründer und Unternehmen in Niedersachsen einsetzen. Bei dieser Vielzahl an Programmen fällt die Orientierung nicht leicht. Im folgenden soll deswegen die Struktur öffentlicher Finanzierungshilfen dargestellt werden. So können grundsätzlich vier Grundmuster von Finanzierungshilfen unterschieden werden: Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften (Haftungsfreistellungen, Garantien) und Beteiligungen.
Sowohl die Agentur für Arbeit als auch die Grundsicherungsstellen (Jobcenter, ARGEn und Optionskommunen) können künftige Unternehmer mit Zuschüssen unterstützen. Außerdem kann die Einstellung Arbeitsloser bezuschusst werden.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert vor allem für kleine und mittlere Betriebe Unternehmensberatungen und Messeteilnahmen.
Damit Gründungen nicht an fehlenden Sicherheiten scheitern, kann über die Hausbank eine Bürgschaft für Kredite aller Art beantragt werden. Ferner ist die Stärkung des Eigenkapitals über Beteiligungsgesellschaften möglich.
Das Land Niedersachsen übernimmt Ausfallbürgschaften von bis zu 80 Prozent für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite sowie Projekt- und Schiffsfinanzierungen. Was bei einem Antrag zu beachten ist.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können von den Landkreisen im Rahmen der sogenannten "Regionalisierten Teilbudgets" Zuschüsse erhalten. Die Fördervoraussetzungen finden Sie hier.
Mit dem Mikrokreditfonds hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, Kleinstunternehmen und Gründungen den Zugang zu Kapital zu ermöglichen. Die Antragstellung erfolgt über Mikrofinanzinstitute.
Seit dem 1. Januar 2005 gilt die EU-Definition für Kleinstunternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die entsprechend bei KMU-Förderung angewandt werden muss.
Bei vielen Förderprogrammen spielt es eine Rolle, ob sich das antragstellenden Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet oder nicht. In einem Merkblatt definiert die EU "Unternehmen in Schwierigkeiten"
Ein Unternehmen darf nicht beliebig viele Subventionen erhalten, da dies den Wettbewerb gefährden könnte. Details dazu werden in diverse Verordnungen wie der "de-minimis"-Regelung, der "Kleinbeihilfenregelung" oder der Allgemeinen Gruppenfreistellunsgverordnung (AGVO) geregelt.