Freitag, 10. Februar 2012

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Nadine Frahs

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Förderprogramme

Förderprogramme für Gründer und Mittelstand: Merkblatt der IHK Hannover
In Deutschland gibt es mehr als 1.000 Förderprogramme. Über 400 davon können Gründer und Unternehmen in Niedersachsen einsetzen. Bei dieser Vielzahl an Programmen fällt die Orientierung nicht leicht. Im folgenden soll deswegen die Struktur öffentlicher Finanzierungshilfen dargestellt werden. So können grundsätzlich vier Grundmuster von Finanzierungshilfen unterschieden werden: Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften (Haftungsfreistellungen, Garantien) und Beteiligungen.
Angebote der Agentur für Arbeit und der Grundsicherungsstellen
Sowohl die Agentur für Arbeit als auch die Grundsicherungsstellen (Jobcenter, ARGEn und Optionskommunen) können künftige Unternehmer mit Zuschüssen unterstützen. Außerdem kann die Einstellung Arbeitsloser bezuschusst werden.
Angebote der KfW Mittelstandsbank
Die KfW Mittelstandsbank fördert Gründer und bestehende Unternehmen u.a. durch ein breites Programm an Förderdarlehen.
Angebote der NBank
Die NBank ist das zentrale Förderinstitut in Niedersachsen. Sie fördert im Auftrag des Landes Gründer und Unternehmen.
Angebote des BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert vor allem für kleine und mittlere Betriebe Unternehmensberatungen und Messeteilnahmen.
Angebote von NBB und MBG
Damit Gründungen nicht an fehlenden Sicherheiten scheitern, kann über die Hausbank eine Bürgschaft für Kredite aller Art beantragt werden. Ferner ist die Stärkung des Eigenkapitals über Beteiligungsgesellschaften möglich.
Landesbürgschaften
Das Land Niedersachsen übernimmt Ausfallbürgschaften von bis zu 80 Prozent für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite sowie Projekt- und Schiffsfinanzierungen. Was bei einem Antrag zu beachten ist.
Zuschüsse auf Landkreisebene
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können von den Landkreisen im Rahmen der sogenannten "Regionalisierten Teilbudgets" Zuschüsse erhalten. Die Fördervoraussetzungen finden Sie hier.
Mikrokreditfonds: Kapital für Kleinstunternehmen
Mit dem Mikrokreditfonds hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, Kleinstunternehmen und Gründungen den Zugang zu Kapital zu ermöglichen. Die Antragstellung erfolgt über Mikrofinanzinstitute.
Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) - Definition der EU
Seit dem 1. Januar 2005 gilt die EU-Definition für Kleinstunternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die entsprechend bei KMU-Förderung angewandt werden muss.
Unternehmen in Schwierigkeiten - Definition der EU
Bei vielen Förderprogrammen spielt es eine Rolle, ob sich das antragstellenden Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet oder nicht. In einem Merkblatt definiert die EU "Unternehmen in Schwierigkeiten"
Beihilfen - Definition der EU
Ein Unternehmen darf nicht beliebig viele Subventionen erhalten, da dies den Wettbewerb gefährden könnte. Details dazu werden in diverse Verordnungen wie der "de-minimis"-Regelung, der "Kleinbeihilfenregelung" oder der Allgemeinen Gruppenfreistellunsgverordnung (AGVO) geregelt.
Innovationsfinanzierung
Unterstützung auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene
Dokumenten-Nr.: 100812572

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